Grußwort
Bürgermeister Bernd Kahlert
09.01.2025
Die Stadt Miltenberg informiert
Die bisherigen Rechtsgrundlagen zur Grundsteuer sind zum 31.12.2024 außer Kraft getreten. Aus diesem Grund hat der Stadtrat Miltenberg in seiner Sitzung vom 27.11.2024 die neue ab 01.01.2025 gültige Hebesatzsatzung beschlossen. Die amtliche Bekanntmachung erfolgte am 03.12.2024.
Die Hebesätze wurden im Vergleich zum Vorjahr 2024 wie folgt herabgesetzt:
Hebesatz |
Hebesatz 2025 |
|
Grundsteuer A | 630 v.H. | 530 v.H. |
Grundsteuer B | 420 v.H. | 390 v.H. |
Umsetzung der Grundsteuerreform 2025
Sie erhalten in den nächsten Tagen die neuen Grundsteuerbescheide für das Haushaltsjahr 2025. Bei Eigentümergemeinschaften erhält jeder Miteigentümer eine Bescheidausfertigung. Die Grundsteuerbescheide gelten bis zu ihrer etwaigen Änderung auch für die Folgejahre fort.
Bitte beachten Sie:
Für die Bewertung von Grundstücken und die Festsetzung der Grundsteuermessbeträge ist das Finanzamt zuständig. Etwaige Änderungen sind dort anzuzeigen.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte ebenfalls direkt an das für Sie zuständige Finanzamt.
Der bayerische Vordruck "Grundsteueränderungsanzeige" liegt in den Finanzämtern aus oder kann h i e r als PDF-Datei geöffnet werden.
Alternativ ist dieser auch auf www.grundsteuer.bayern.de abrufbar.
Des Weiteren finden Sie h i e r die Anleitung zur Grundsteueränderungsanzeige.
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