Stadt Miltenberg Stadt Miltenberg

Ummeldung innerhalb der gleichen Kommune

Pflicht zur Ummeldung in der gleichen Gemeinde innerhalb einer Woche (ab 01.11.2015 zwei Wochen) bei der zuständigen Meldebehörde (Bürgerbüro)

 

Bei der Ummeldung muss der/die Meldepflichtige ab dem 01.11.2015 eine Mietbescheinigung des (neuen) Wohnungsgebers (Vermieter/ Eigentümer) vorlegen.

 

Diese Mietbescheinigung finden Sie   h i e r .

Wird die Mietbescheinigung nicht direkt bei der Anmeldung vorgelegt, muss sie innerhalb von zwei Wochen nachgereicht werden.

 

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Elisabeth Bundschuh
Sachbearbeiterin
09371 / 404-14309371 / 404-1021.05elisabeth.bundschuh@miltenberg.de
Nicola Hefner
Sachbearbeiterin
09371 / 404-11109371 / 404-1021.04nicola.hefner@miltenberg.de
Maike Herberich
Sachbearbeiterin
09371 / 404-11509371 / 404-1021.07maike.herberich@miltenberg.de
Doris Leitl
Sachbearbeiterin
09371 / 404-10609371 / 404-1021.06doris.leitl@miltenberg.de
Carmen Schmitt
Sachbearbeiterin
09371 / 404-11009371 / 404-1021.04carmen.schmitt@miltenberg.de
Eva-Maria Seubert
Sachbearbeiterin
09371 / 404-10509371 / 404-1021.05eva-maria.seubert@miltenberg.de

Formulare

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