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Benutzungsordnung für Friedhof/Leichenhaus

Die Gemeinden sind verpflichtet, erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, vorzuhalten. Darauf können sie nur verzichten, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht, das heißt in der Regel, soweit ein kirchlicher Friedhof vorhanden ist und den Bedarf ausreichend abdeckt.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Nadine Berberich
Sachbearbeiterin
09371 / 404-12109371 / 404-1011.12nadine.berberich@miltenberg.de

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