Grußwort
Bürgermeister Bernd Kahlert
Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter sie die Eheschließung anmelden wollen.
Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht (Prüfung der Ehefähigkeit). Der Standesbeamte muss dazu einige Fragen an die Eheschließenden stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Anmeldung der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren notwendig.
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Elisabeth Bundschuh Sachbearbeiterin | 09371 / 404-143 | 09371 / 404-102 | 1.05 | elisabeth.bundschuh@miltenberg.de |
Nicola Hefner Sachbearbeiterin | 09371 / 404-111 | 09371 / 404-102 | 1.04 | nicola.hefner@miltenberg.de |
Maike Herberich Sachbearbeiterin | 09371 / 404-115 | 09371 / 404-102 | 1.07 | maike.herberich@miltenberg.de |
Doris Leitl Sachbearbeiterin | 09371 / 404-106 | 09371 / 404-102 | 1.06 | doris.leitl@miltenberg.de |
Carmen Schmitt Sachbearbeiterin | 09371 / 404-110 | 09371 / 404-102 | 1.04 | carmen.schmitt@miltenberg.de |
Eva-Maria Seubert Sachbearbeiterin | 09371 / 404-105 | 09371 / 404-102 | 1.05 | eva-maria.seubert@miltenberg.de |