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Innenbereichssatzungen

Die Gemeinden können Flächen, die im bauplanungsrechtlichen Außenbereich liegen, unter bestimmten im Baugesetzbuch geregelten Voraussetzungen durch Satzung bebaubar machen. Diese Möglichkeit kann vor allem für Grundstücksflächen in Betracht kommen, die durch eine angrenzende geschlossene Ortsbebauung geprägt sind.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Angelika Knapp
Sachbearbeiterin
09371 / 404-13709371 / 404-1010.1, Alte Post, EGangelika.knapp@miltenberg.de

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