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Ausnahmegenehmigungen

Die Straßenverkehrsbehörden können durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien. Das ist nur in besonders dringenden Ausnahmesituationen gerechtfertigt, und auch nur dann möglich, wenn die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Jonas Kern
Sachbearbeiter
09371 / 404-14909371 / 404-1011.03jonas.kern@miltenberg.de

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