Grußwort
Bürgermeister Bernd Kahlert
Die bayerische Gemeindeordnung kennt zwei Hauptorgane: den vom Volk gewählten Gemeinderat und den ebenfalls unmittelbar vom Volk gewählten ersten Bürgermeister. Der Gemeinderat und der erste Bürgermeister stehen sich bei der Verwaltung der Gemeinde gleichrangig gegenüber. Sie haben gesetzlich abgegrenzte Kompetenzbereiche. In den Kompetenzbereich des ersten Bürgermeisters darf der Gemeinderat grundsätzlich nicht hineinregieren, ebenso darf auch der erste Bürgermeister grundsätzlich nicht in den Kompetenzbereich des Gemeinderats hineinregieren.
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