Stadt Miltenberg Stadt Miltenberg

Verkaufspavillon Mainpier

30.08.2022
Aufstellung des Bebauungsplanes mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Stadtrat der Stadt Miltenberg hat in seiner Sitzung vom 23.03.22 die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes und zur parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Flussforums an der Mainpromenade beschlossen. Geplant ist insbesondere die Ausweisung von Flächen für die Errichtung eines Kiosks, eines Toilettencontainers sowie zugehöriger Freiflächen.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Verkaufspavillon Mainpier“ und umfasst nach derzeitigem Stand den folgenden Bereich (Teilflächen Fl.Nrn. 4414, 793/2 und 793/1 Gemarkung Miltenberg):

Der Beschluss vom 23.03.22 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) bekannt gegeben.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung der Planentwürfe mit Begründung während der allgemeinen Öffnungszeiten im Stadtbauamt Miltenberg (Gebäude neben dem Rathaus Miltenberg, Hauptstr. 67, „Alte Post“)

vom 07.09.22 mit 07.10.22

durchgeführt. Auf diese Weise soll der Öffentlichkeit frühzeitig Gelegenheit gegeben werden, sich über die Planungen der Stadt zu informieren und sich hierzu zu äußern. Außerdem besteht die Gelegenheit zur Erörterung der Planung. Ein eigener Informations- und Erörterungstermin findet nicht statt.

Ausdrücklich wird auf die Möglichkeit der Online-Einsichtnahme hingewiesen: Die Unterlagen sind im oben genannten Zeitraum auf der Homepage der Stadt Miltenberg eingestellt unter: https://www.miltenberg.de/leben-in-der-stadt/bauen-wohnen/bauleitplaene/.

Die Unterlagen können auch über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern eingesehen werden: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ .

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG). Zu einer Stellungnahme ohne Absenderangaben ist keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung möglich. Für weitere Informationen wird auf das öffentlich ausliegende Formblatt „Informationen zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren“ verwiesen.


Miltenberg, 30.08.2022 
Stadt Miltenberg

K a h l e r t
1. Bürgermeister


Hinweis:

Diese Bekanntmachung wurde im Original am 30.08.2022 an der Amtstafel des Rathauses Miltenberg, Engelplatz 69, ausgehängt. Für rechtliche Wirkungen (z. B. Inkrafttreten, Beginn und Ende von Fristen) ist der Tag des Aushangs maßgeblich.

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