Grußwort
Bürgermeister Bernd Kahlert
10.12.2023
Verbot des Abbrennens von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe insbesondere von Fachwerkhäusern, Kirchen und Altersheimen
Unsachgemäßes Abbrennen von Feuerwerkskörpern bzw. Nichteinhaltung der Sicherheitsabstände an Silvester führen leider alljährlich zu Bränden und damit zu großen Schäden. Deshalb ist es unter anderem verboten, in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Fachwerkhäusern und Altersheimen Feuerwerkskörper abzubrennen (§ 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz). Das bedeutet, dass im größten Teil der Altstadt keine Feuerwerkskörper gezündet werden dürfen.
Ich bitte um Beachtung.
Miltenberg, 04.12.2023
Stadt Miltenberg
K a h l e r t
1. Bürgermeister
Kategorien: Die Stadt Miltenberg informiert