Grußwort
Bürgermeister Bernd Kahlert
09.06.2021
Umstufung einer Teilfläche des öffentlichen Feld- und Waldweges „Vielbrunner Weg“ zur Ortsstraße „In Mainbullau – Vielbrunner Weg mit Stichstraße“
Gemäß dem Beschluss des Bauausschusses der Stadt Miltenberg vom 31.05.2021 wird der Teilbereich des bisher u.a. mit der Fl.Nr. 136 Gemarkung Mainbullau als ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmete Weg „Vielbrunner Weg“ mit der Fl.Nr. 2 Gemarkung Mainbullau ab dem bisherigen Endpunkt am Übergang zu Fl.Nr. 2 (bei der Einmündung des Weges Fl.Nr. 107 Gemarkung Mainbullau) bis zur nordöstlichen Ecke des Grundstücks Fl.Nr. 110 Gemarkung Mainbullau (gegenüber Haus-Nr. 36) umgestuft und als Bestandteil der bereits gewidmeten Ortsstraße „In Mainbullau - Vielbrunner Weg mit Stichstraße“ dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Der Straßenbereich ist erstmals endgültig hergestellt.
Die Flurnummer der gewidmeten Strecke lautet: 2 (Teilstück) Gemarkung Mainbullau.
Eine Widmungsbeschränkung wird nicht ausgesprochen. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Miltenberg.
Die Gesamtlänge der umgestuften Strecke beträgt 67 m.
Im weiteren Verlauf bis zur Gemarkungsgrenze Miltenberg/Mainbullau bleibt die Widmung als öffentlicher Feld- und Waldweg mit den Fl.Nrn. 305/1, 306/1, 136 und neu einem Teilstück der Fl.Nr. 2 (bisher Fl.Nr. 136) Gem. Mainbullau bestehen. Der neue Endpunkt des Weges ist der Übergang in die Ortsstraße „In Mainbullau - Vielbrunner Weg mit Stichstraße“. Die neue Gesamtwegelänge beträgt 1,503 km.
Die Umstufungsverfügung mit Lageplan kann während der üblichen Öffnungszeiten im Stadtbauamt Miltenberg (Gebäude neben dem Rathaus Miltenberg, Engelplatz 67, „Alte Post“) eingesehen werden.
Aktueller Hinweis zur Corona-Pandemie: Das Stadtbauamt ist während der allgemeinen Öffnungszeiten zugänglich. Sinnvoll, aber nicht unbedingt erforderlich, ist eine vorherige Terminabsprache (Tel. 404-137 oder bauamt@miltenberg.de).
Die Umstufung gilt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung durch Aushang an der Amtstafel des Rathauses Miltenberg, Hauptstr. 69, als bekanntgegeben; sie wird zu diesem Zeitpunkt wirksam.
Miltenberg, 08.06.2021
Stadt Miltenberg
Kahlert
1. Bürgermeister
Hinweis:
Diese Bekanntmachung wurde im Original am 08.06.2021 an der Amtstafel des Rathauses Miltenberg, Engelplatz 69, ausgehängt. Für rechtliche Wirkungen (z. B. Inkrafttreten, Beginn und Ende von Fristen) ist der Tag des Aushangs maßgeblich.
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