Grußwort
Bürgermeister Bernd Kahlert
26.10.2023
Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hat uns um Veröffentlichung der folgenden Bekanntmachung gebeten:
B e k a n n t m a c h u n g
der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Großheubach 12
Flurneuordnung Großheubach 12
Markt Großheubach, Landkreis Miltenberg
Nr. LD-B1 - TG 7541 - 2131
Für die Eigentümer/innen der zum Verfahrensgebiet Flurbereinigung Großheubach 12 gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten liegen die Niederschriften über die Grundsätze der Wertermittlung sowie die Wertermittlungskarte (Teil 5 von 5), welche die Ergebnisse der Wertermittlung für Teilbereiche des Verfahrensgebietes unterhalb des Klosters Engelberg enthält,
vom 08.12.2023 mit 22.12.2023
in der Verwaltung des Marktes Großheubach,
Rathausstraße 9, 63920 Großheubach
während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Eine Einzelbekanntgabe der Wertermittlungsergebnisse findet nicht statt. Die Beteiligten werden daher aufgefordert, sich durch Einsichtnahme in die Niederschriften und in die Wertermittlungskarte über die Wertermittlung der bewerteten Grundstücke des Verfahrensgebietes zu unterrichten. Die Ergebnisse der Wertermittlung in der Lage „Bischofsberg“ (Teil 1 bis 4) waren bereits vom 19.02.2020 mit 04.03.2020 zur Einsicht für die Teilnehmer/innen offengelegen.
Hinweis
Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung aller Grundstücke, nicht nur der eigenen, können während der Zeit der Niederlegung der Niederschriften und der Wertermittlungskarte beim Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Großheubach 12 (Postanschrift: Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Postfach 55 40, 97005 Würzburg), " s c h r i f t l i c h " vorgebracht werden.
Würzburg, den 24.10.2023
Der Stellv. Vorsitzende des Vorstandes
der Teilnehmergemeinschaft
gez. Lothar Schmitt
Techn. Amtsrat
Hinweis:
Diese Bekanntmachung wurde im Original am 26.10.2023 an der Amtstafel des Rathauses Miltenberg, Engelplatz 69, ausgehängt. Für rechtliche Wirkungen (z. B. Inkrafttreten, Beginn und Ende von Fristen) ist der Tag des Aushangs maßgeblich.
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