Grußwort
Bürgermeister Bernd Kahlert
03.03.2020
Art der Bekanntmachungen
Bekanntmachungen der Stadt Miltenberg bzw. des Wahlleiters, insbesondere Wahlergebnisse, erfolgen nach den Bestimmungen der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung durch öffentlichen Anschlag im Eingangsbereich des Rathauses.
Das Kommunalwahlrecht gibt relativ kurze Fristen vor. Wir werden uns bemühen, zusätzlich auf unserer Homepage (www.miltenberg.de) auf die jeweils aktuellen Bekanntmachungen hinzuweisen.
Miltenberg, 20.02.2020
Stadt Miltenberg
D e m e l
1. Bürgermeister
Hinweis:
Die Bekanntmachung wurde im Original am 20.02.2020 an der Amtstafel des Rathauses Miltenberg, Engelplatz 69, ausgehängt. Für rechtliche Wirkungen (z. B. Inkrafttreten, Beginn und Ende von Fristen) ist der Tag des Aushangs maßgeblich.
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