Stadt Miltenberg Stadt Miltenberg

Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges „In der Setz“

21.09.2021
Fl.Nr. 4254 Gemarkung Miltenberg

Entsprechend dem Beschluss des Bauausschusses vom 14.09.2021 ist beabsichtigt, den im Straßen- und Wegeverzeichnis der Stadt Miltenberg als nicht ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg eingetragenen „Weg in der Setz“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt einzuziehen.

Der Weg verliert damit seine Eigenschaft als öffentlicher Weg. Die Einziehung ist erforderlich, da der Weg seine Bedeutung für den öffentlichen Verkehr verloren hat, weil die Nutzung ausschließlich privat erfolgt.

Der Weg trägt die Flurnummer 4254 Gemarkung Miltenberg. Er befindet sich im Bereich der Flurbezeichnungen „In der Setz“ und „Springgrabenäcker“ direkt neben dem Anwesen Rüdenauer Straße 1. Der betroffene Bereich umfasst eine Fläche von 297 m². Die Länge des einzuziehenden Weges beträgt 0,095 km. Träger der Straßenbaulast für die Wegefläche waren bisher die sog. Beteiligten, also diejenigen, deren Grundstücke über den Weg bewirtschaftet werden.

Die Absicht der Einziehung wird hiermit gem. Art. 8 Abs. 2 Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) bekannt gegeben. Die Einziehung kann drei Monate nach dieser Bekanntmachung verfügt werden.

Die Wegeakten sowie ein Lageplan des von der Einziehung betroffenen Bereiches können während der üblichen Dienststunden im Stadtbauamt Miltenberg (Gebäude neben dem Rathaus Miltenberg, Hauptstr. 67, „Alte Post“) eingesehen werden. Dort können auch eventuelle Einwendungen gegen die Einziehung vorgebracht werden.

 

Miltenberg, 17.09.2021
Stadt Miltenberg

Kahlert, 1. Bürgermeister

Hinweis:
Diese Bekanntmachung wurde im Original am 20.09.2021 an der Amtstafel des Rathauses Miltenberg, Engelplatz 69, ausgehängt. Für rechtliche Wirkungen (z. B. Inkrafttreten, Beginn und Ende von Fristen) ist der Tag des Aushangs maßgeblich.

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