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Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten

03.04.2023
Landtags- und Bezirkswahlen am Sonntag, 8. Oktober 2023

Im Zusammenhang mit den Landtags- und Bezirkswahlen am Sonntag, 8. Oktober 2023 wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMeldeG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Stimmabgabe vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (Art. 50 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Art. 44 Abs. 1 Satz 1 BMeldeG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (Art. 50 Abs. 1 Satz 2 BMeldeG).

Die Betroffenen haben das Recht, der Weitergabe dieser Daten durch Einreichung einer Übermittlungssperre zu widersprechen (Art. 50 Abs. 5 Satz 1 BMeldeG). Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert.

Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit uns schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Verbindung setzen:

Bürgerbüro der Stadt Miltenberg, Engelplatz 69, 63897 Miltenberg

Öffnungszeiten Mo. - Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
Di.: 14:00 - 16:00 Uhr
Do.: 14:00 - 18:00 Uhr

 

Miltenberg, 29.03.2023

Bernd Kahlert
1. Bürgermeister


Hinweis:

Diese Bekanntmachung wurde im Original am 29.03.2023 an der Amtstafel des Rathauses Miltenberg, Engelplatz 69, ausgehängt. Für rechtliche Wirkungen (z. B. Inkrafttreten, Beginn und Ende von Fristen) ist der Tag des Aushangs maßgeblich.

 

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