Grußwort
Bürgermeister Bernd Kahlert
21.01.2020
Flurneuordnung Großheubach 12,
Markt Großheubach, Landkreis Miltenberg
Vorstellung Planung Wirtschaftsweg, Ladung zur Erläuterung der Wertermittlungsergebnisse u. a.
Bekanntgabe
Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Flurbereinigung Großheubach 12 gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden zu einer Teilnehmerversammlung geladen, in der den Teilnehmern die Ergebnisse der Wertermittlung erläutert werden und außerdem ein Bericht über den Stand des Verfahrens und eine Aufklärung über die Neuordnung des Verfahrensgebietes gegeben wird. Anschließend besteht Gelegenheit zu allgemeiner Aussprache.
Die Versammlung findet statt am:
Dienstag, 18.02.2020, um 19:00 Uhr,
Ort: Gemeinschaftshaus, Hofwiese 9, 63920 Großheubach.
Hierzu ist eine Ladung der Teilnehmergemeinschaft in der Verwaltung der Stadt Miltenberg, Engelplatz 69, Zimmer Nr. 22, 63897 Miltenberg, vom 03.02.2020 mit 17.02.2020 niedergelegt, die dort während der Dienststunden eingesehen werden kann. Die Niederschrift über die Grundsätze der Wertermittlung und die Wertermittlungskarte, welche die Ergebnisse der Wertermittlung enthält, liegen anschließend an die Versammlung zwei Wochen bis zum 04.03.2020 in dem Markt Großheubach, Rathausstr. 9, 63920 Großheubach, während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Hinweis
Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung aller Grundstücke, nicht nur der eigenen, können während der Zeit der Niederlegung der Niederschrift und der Wertermittlungskarte beim Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Großheubach 12 (Postanschrift: Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Postfach 55 40, 97005 Würzburg), " s c h r i f t l i c h " vorgebracht werden.
Miltenberg, 15. Januar 2020
Stadt Miltenberg
D e m e l
1. Bürgermeister
Hinweis:
Diese Bekanntmachung wurde im Original am 16.01.2020 an der Amtstafel des Rathauses Miltenberg, Engelplatz 69, ausgehängt. Für rechtliche Wirkungen (z. B. Inkrafttreten, Beginn und Ende von Fristen) ist der Tag des Aushangs maßgeblich.
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