Grußwort
Bürgermeister Bernd Kahlert
13.07.2021
Änderung im Bereich zwischen Habelstraße und Friedhof
Änderung im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1351, 1352, 1359, 1360, 1361, 1362/1, 1363/1, 1365/1, 1370/1, 1371/1, 1376/1, 1382, 1377/1, 1381/1, 1385/1, 1386, 1384 und 1383 Gemarkung Miltenberg zwischen Habelstraße und Friedhof mit entsprechender Anpassung des Flächennutzungsplanes
Der Bauausschuss der Stadt Miltenberg hat in seinen Sitzungen vom 19.02.2019 und 09.11.2020 die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes „Setzgasse / Unterer Steigeweg“ für den oben genannten Bereich beschlossen. Ziel der Änderung ist insbesondere die Ausweisung von neuen Baurechten für eine Wohnbebauung.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gegeben.
Für die Änderung wird das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB angewendet, daher wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Nicht erforderlich sind ein Umweltbericht nach § 2a BauGB, die Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB. Der Flächennutzungsplan muss lediglich entsprechend angepasst werden.
Der Entwurf des Änderungsplanes mit Begründung und Anlagen (Plan zur Berichtigung des Flächennutzungsplanes, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) liegt
vom 21.07.2021 mit 03.09.2021
während der allgemeinen Öffnungszeiten im Stadtbauamt Miltenberg (Gebäude neben dem Rathaus Miltenberg, Hauptstr. 67, „Alte Post“) zur Einsicht auf. Weitere nach Einschätzung der Stadt auszulegende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen nicht vor.
Das Stadtbauamt ist für persönliche Vorsprachen und die Einsichtnahme in die Planunterlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten zugänglich. Sinnvoll, aber nicht unbedingt erforderlich, ist eine vorherige Terminabsprache (Tel. 404-137 oder bauamt@miltenberg.de). Die Auslegungsdauer ist länger bemessen, als vom BauGB gefordert.
Ausdrücklich wird auf die Möglichkeit der Online-Einsichtnahme hingewiesen:
Die Unterlagen sind im oben genannten Zeitraum auf der Homepage der Stadt Miltenberg eingestellt unter: https://www.miltenberg.de/leben-in-der-stadt/bauen-wohnen/bauleitplaene/.
Die Unterlagen können auch über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern eingesehen werden: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ .
Diese Bekanntmachung ist zusätzlich eingestellt unter: https://www.miltenberg.de/rathaus-buergerservice/bekanntmachungen.
Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und Äußerungen bzw. Stellungnahmen zum Planentwurf abzugeben (§ 13a Abs. 3 BauGB). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Änderungsentwurf unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 6 BauGB).
Hinweis zum Flächennutzungsplan: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst.e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG). Zu einer Stellungnahme ohne Absenderangaben ist keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung möglich. Auf das ebenfalls ausliegende Formblatt „Informationen zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren“ wird verwiesen.
Miltenberg, 13.07.2021
Stadt Miltenberg
Kahlert, 1. Bürgermeister
Hinweis:
Diese Bekanntmachung wurde im Original am 13.07.2021 an der Amtstafel des Rathauses Miltenberg, Engelplatz 69, ausgehängt. Für rechtliche Wirkungen (z. B. Inkrafttreten, Beginn und Ende von Fristen) ist der Tag des Aushangs maßgeblich.
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