Grußwort
Bürgermeister Bernd Kahlert
18.08.2020
Änderung des Bebauungsplanes „Monbrunner Siedlung“ für den Bereich Hartungsweg/Mühlrainweg ab dem Weg Fl.Nr.3570/6 bis zur Geltungsbereichsgrenze und für die Fl.Nrn. 3570/34 und 3570/35 Gem. Miltenberg
Wie bereits bekannt gegeben hat der Bauausschuss der Stadt Miltenberg in seinen Sitzungen vom 16.03.15, 12.12.16 und 29.07.19 die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes „Monbrunner Siedlung“ für den o.g. Bereich beschlossen. Die Änderung betrifft u.a. die Ausweitung der Baugrenzen, die Änderung von Dachformen und Dachneigungen sowie von Gestaltungsvorschriften.
Für die Änderung wird das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB angewendet, daher wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Nicht erforderlich sind ein Umweltbericht nach § 2a BauGB, die Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB.
Eine erste Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange hat bereits stattgefunden. Der aufgrund dieser Beteiligung überarbeitete Entwurf des Änderungsplanes mit Legende und Begründung (eine Liste der Änderungen ist in der Begründung enthalten) liegt
vom 26.08.20 mit 21.09.20
während der allgemeinen Öffnungszeiten im Stadtbauamt Miltenberg (Gebäude neben dem Rathaus Miltenberg -„Alte Post“-, Hauptstr. 67) zur Einsicht auf.
Aktueller Hinweis zur Corona-Pandemie:
Das Stadtbauamt ist für persönliche Vorsprachen und die Einsichtnahme in die Planunterlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten zugänglich. Sinnvoll, aber nicht unbedingt erforderlich, ist eine vorherige Terminabsprache (Tel. 404-137 oder bauamt@miltenberg.de).
Ausdrücklich wird auf die Möglichkeit der Online-Einsichtnahme hingewiesen: Die Unterlagen sind im oben genannten Zeitraum auf der Homepage der Stadt Miltenberg eingestellt unter: https://www.miltenberg.de/leben-in-der-stadt/bauen-wohnen/bauleitplaene/. Diese Bekanntmachung ist zusätzlich eingestellt unter: https://www.miltenberg.de/rathaus-bürgerservice/bekanntmachungen.
Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und Äußerungen bzw. Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Planentwurfs abzugeben (§ 13a Abs. 3 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Änderungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 6 Baugesetzbuch).
Miltenberg, 13.08.20
Stadt Miltenberg
K a h l e r t
1. Bürgermeister
Hinweis:
Diese Bekanntmachung wurde im Original am 18.08.2020 an der Amtstafel des Rathauses Miltenberg, Engelplatz 69, ausgehängt. Für rechtliche Wirkungen (z. B. Inkrafttreten, Beginn und Ende von Fristen) ist der Tag des Aushangs maßgeblich.
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