Grußwort
Bürgermeister Bernd Kahlert
14.01.2021
Änderung der textlichen Festsetzungen
Wie bereits bekannt gegeben, hat der zuständige Bauausschuss in seiner Sitzung vom 18.09.2019 beschlossen, ein Verfahren zur Änderung der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Miltenberg-Ost / Fomeläcker“ einzuleiten. Die Änderung betrifft u.a. Neuregelungen zur Dachneigung, Dachform und Firstrichtung.
Die erste Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB hat bereits stattgefunden. Der aufgrund dieser Beteiligung überarbeitete Entwurf der Änderungslegende mit Begründung und Umweltbericht liegt
vom 22.01.2021 bis einschl. 05.03.2021
während der allgemeinen Öffnungszeiten im Stadtbauamt Miltenberg (Gebäude neben dem Rathaus Miltenberg -„Alte Post“-, Hauptstr. 67) zur Einsicht auf. Nach Einschätzung der Stadt auszulegende wesentliche umweltbezogenen Stellungnahmen liegen nicht vor. Verfügbar sind umweltbezogene Informationen zum Bodenschutz und zum wassersensiblen Bereich aus den Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg und des Landratsamts Miltenberg zur Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB.
Aktueller Hinweis zur Corona-Pandemie: Das Stadtbauamt ist für persönliche Vorsprachen und die Einsichtnahme in die Planunterlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten zugänglich. Sinnvoll, aber nicht unbedingt erforderlich, ist eine vorherige Terminabsprache (Tel. 404-137 oder bauamt@miltenberg.de). Die o.g. Auslegungsdauer ist länger bemessen, als vom Baugesetzbuch gefordert.
Ausdrücklich wird auf die Möglichkeit der Online-Einsichtnahme hingewiesen:Die Unterlagen sind im oben genannten Zeitraum auf der Homepage der Stadt Miltenberg eingestellt unter: https://www.miltenberg.de/leben-in-der-stadt/bauen-wohnen/bauleitplaene/.
Die Unterlagen können auch über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern eingesehen werden: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ .
Diese Bekanntmachung ist zusätzlich eingestellt unter: https://www.miltenberg.de/rathaus-buergerservice/bekanntmachungen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Änderungsentwurf abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Änderungsentwurf unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 6 Baugesetzbuch).
Miltenberg, 08.01.2021
Stadt Miltenberg
K a h l e r t
1.Bürgermeister
Hinweis:
Diese Bekanntmachung wurde im Original am 14.01.2021 an der Amtstafel des Rathauses Miltenberg, Engelplatz 69, ausgehängt. Für rechtliche Wirkungen (z. B. Inkrafttreten, Beginn und Ende von Fristen) ist der Tag des Aushangs maßgeblich.
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