Grußwort
Bürgermeister Bernd Kahlert
24.01.2020
Änderung der textlichen Festsetzungen
Wie bereits bekannt gegeben, hat der Bauausschuss der Stadt Miltenberg in seinen Sitzungen vom 29.07.2019 und 18.09.2019 beschlossen, ein Verfahren zur Änderung der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mäuerleinsweg“ einzuleiten. Die Änderung betrifft u.a. die Neuregelung der Dachneigung, der Dachform, der Firstrichtung und der Bauweise im Bereich der Kennziffer 1 sowie die Streichung verschiedener Festsetzungen (Farbgestaltung etc.).
Die erste Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB hat bereits stattgefunden. Der aufgrund dieser Beteiligung überarbeitete Entwurf der Änderungslegende mit Begründung und Umweltbericht liegt
vom 03.02.2020 bis einschl. 09.03.2020
während der allgemeinen Öffnungszeiten im Stadtbauamt Miltenberg (1. Stock im Gebäude neben dem Rathaus Miltenberg -„Alte Post“-, Hauptstr. 67) zur Einsicht auf.
Nach Einschätzung der Stadt wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen nicht vor.
Zusätzlich sind die Unterlagen in dieser Zeit auf der Homepage der Stadt Miltenberg eingestellt unter: https://www.miltenberg.de/leben-in-der-stadt/bauen-wohnen/bauleitplaene/. Diese Bekanntmachung ist zusätzlich eingestellt unter: https://www.miltenberg.de/rathaus-bürgerservice/bekanntmachungen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Änderungsentwurf abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Änderungsentwurf unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 6 Baugesetzbuch).
Miltenberg, 20.01.2020
Stadt Miltenberg
D e m e l
1. Bürgermeister
Hinweis:
Diese Bekanntmachung wurde im Original am 24.01.2020 an der Amtstafel des Rathauses Miltenberg, Engelplatz 69, ausgehängt. Für rechtliche Wirkungen (z. B. Inkrafttreten, Beginn und Ende von Fristen) ist der Tag des Aushangs maßgeblich.
Kategorien: Die Stadt Miltenberg informiert