Grußwort
Bürgermeister Bernd Kahlert
07.11.2022
Aufstellung eines Bebauungsplanes „Bereich zwischen Schönbornring und Nikolaus-Fasel-Straße“
Der Stadtrat der Stadt Miltenberg hat in seinen Sitzungen vom 26.04.22 und ergänzt vom 21.09.22 die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes und (falls erforderlich, je nach Variante) zur parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich zwischen Schönbornring und Nikolaus- Fasel Straße beschlossen. Geplant ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) oder alternativ die Ausweisung eines Sondergebietes „Schule“ (SO).
Der Bebauungsplan erhält vorläufig die Bezeichnung „Bereich zwischen Schönbornring und Nikolaus-Fasel-Straße“ und umfasst nach derzeitigem Stand den folgenden Bereich (Teilfläche Fl.Nr. 7715 sowie Fl.Nrn. 7716 und 7712/1 Gemarkung Miltenberg):
Die Beschlüsse vom 26.04.22 und 21.09.22 werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) bekannt gegeben.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung des Entwurfsplanes mit textlichen Festsetzungen und Begründung während der allgemeinen Öffnungszeiten im Stadtbauamt Miltenberg (Gebäude neben dem Rathaus Miltenberg, Hauptstr. 67, „Alte Post“)
vom 15.11.22 mit 15.12.22
durchgeführt. Auf diese Weise soll der Öffentlichkeit frühzeitig Gelegenheit gegeben werden, sich über die Planungen der Stadt zu informieren und sich hierzu zu äußern. Außerdem besteht die Gelegenheit zur Erörterung der Planung. Ein eigener Informations- und Erörterungstermin findet nicht statt.
Ausdrücklich wird auf die Möglichkeit der Online-Einsichtnahme hingewiesen: Die Unterlagen sind im oben genannten Zeitraum auf der Homepage der Stadt Miltenberg eingestellt unter: https://www.miltenberg.de/leben-in-der-stadt/bauen-wohnen/bauleitplaene/.
Die Unterlagen können auch über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern eingesehen werden: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ .
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG). Zu einer Stellungnahme ohne Absenderangaben ist keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung möglich. Für weitere Informationen wird auf das öffentlich ausliegende Formblatt „Informationen zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren“ verwiesen.
Miltenberg, 02.11.2022
Stadt Miltenberg
K a h l e r t
1. Bürgermeister
Hinweis:
Diese Bekanntmachung wurde im Original am 07.11.2022 an der Amtstafel des Rathauses Miltenberg, Engelplatz 69, ausgehängt. Für rechtliche Wirkungen (z. B. Inkrafttreten, Beginn und Ende von Fristen) ist der Tag des Aushangs maßgeblich.
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