Grußwort
Bürgermeister Bernd Kahlert
28.08.2024
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Miltenberg hat in seiner Sitzung vom 25.10.23 beschlossen, ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Miltenberg/Monbrunn“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren für die Grundstücke Fl.Nrn. 863, 867, 934, 936, 945, 951, 957, 958, 964, 965 und 968 Gemarkung Wenschdorf einzuleiten. Der Beschluss zur Billigung der Planentwürfe wurde in der Sitzung am 24.07.24 gefasst. Die Fl.Nr. 945 Gemarkung Wenschdorf ist dabei nicht mehr im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes / Vorhaben- und Erschließungsplanes enthalten.
Der Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes / Vorhaben- und Erschließungsplanes sowie zur parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gemäß § 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) bekannt gegeben.
Die erste Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB, die der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Planungen dient, wird durch Veröffentlichung der Entwürfe des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes / Vorhaben- und Erschließungsplanes sowie des Änderungsplanes zum Flächennutzungsplan in der Zeit
vom 29.08.2024 mit 17.10.2024
auf der Homepage der Stadt Miltenberg unter https://www.miltenberg.de/leben-in-der-stadt/bauen-wohnen/bauleitplaene/ durchgeführt. Die Unterlagen können auch über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern eingesehen werden: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ .
Diese Bekanntmachung ist zusätzlich eingestellt unter: https://www.miltenberg.de/rathaus-buergerservice/bekanntmachungen
Zusätzlich liegen die Unterlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten im Stadtbauamt Miltenberg (Gebäude neben dem Rathaus Miltenberg, Hauptstr. 67, „Alte Post“) zur Einsicht auf.
Der Öffentlichkeit wird damit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Hinweis zum Flächennutzungsplan: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG). Zu einer Stellungnahme ohne Absenderangaben ist keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung möglich. Für weitere Informationen wird auf das öffentlich ausliegende Formblatt „Informationen zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren“ verwiesen.
Stadt Miltenberg, 14.08.2024
K a h l e r t, 1. Bürgermeister
Hinweis:
Diese Bekanntmachung wurde im Original am 28.08.2024 an der Amtstafel des Rathauses Miltenberg, Engelplatz 69, ausgehängt. Für rechtliche Wirkungen (z. B. Inkrafttreten, Beginn und Ende von Fristen) ist der Tag des Aushangs maßgeblich.
Kategorien: Die Stadt Miltenberg informiert