Grußwort
Bürgermeister Bernd Kahlert
24.03.2025
„Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Miltenberg / Monbrunn“ mit paralleler Änderung Nr. 24 des Flächennutzungsplanes
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Wie bereits am 28.08.24 bekanntgegeben, hat der Stadtrat der Stadt Miltenberg in seiner Sitzung vom 25.10.23 beschlossen, ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Miltenberg/Monbrunn“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren für die Grundstücke Fl.Nrn. 863, 867, 934, 936, 945, 951, 957, 958, 964, 965 und 968 Gemarkung Wenschdorf einzuleiten.
Die erste Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB hat bereits stattgefunden. Die Planung wurde seither entsprechend der Beschussfassung im Stadtrat am 26.02.25 überarbeitet. Insbesondere wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan in zwei verschiedene Planunterlagen geteilt. Auch wurde in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Miltenberg eine Ausgleichsberechnung vorgenommen. Die naturschutzrechtlichen Vorgaben wurden angepasst. In den Begründungen sind die geänderten Passagen in blauer Farbe hervorgehoben.
Auf der Homepage der Stadt Miltenberg unter https://www.miltenberg.de/leben-in-der-stadt/bauen-wohnen/bauleitplaene/ werden
vom 26.03.2025 bis einschl. 05.05.2025
folgende Unterlagen veröffentlicht:
Die Unterlagen können auch über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern eingesehen werden: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ .
Diese Bekanntmachung ist zusätzlich eingestellt unter: https://www.miltenberg.de/rathaus-buergerservice/bekanntmachungen
Zusätzlich liegen die Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB während der allgemeinen Öffnungszeiten im Stadtbauamt Miltenberg (Gebäude neben dem Rathaus Miltenberg, Hauptstr. 67, „Alte Post“) zur Einsicht auf.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Informationen zum Schutzgut Boden
Informationen zum Schutzgut Wasser
Informationen zum Schutzgut Klima und Luft
Informationen zum Schutzgut Arten und Lebensräume
Informationen zum Schutzgut Mensch
Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild
Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 BauGB). Gemäß 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 BauGB sollen Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden; sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Miltenberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 und § 4a Abs. 5 BauGB).
Hinweis zum Flächennutzungsplan: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG). Zu einer Stellungnahme ohne Absenderangaben ist keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung möglich. Für weitere Informationen wird auf das öffentlich ausliegende Formblatt „Informationen zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren“ verwiesen.
Stadt Miltenberg, 21.03.2025
K a h l e r t, 1. Bürgermeister
Hinweis:
Diese Bekanntmachung wurde im Original am 24.03.2025 an der Amtstafel des Rathauses Miltenberg, Engelplatz 69, ausgehängt. Für rechtliche Wirkungen (z. B. Inkrafttreten, Beginn und Ende von Fristen) ist der Tag des Aushangs maßgeblich.
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