Stadt Miltenberg Stadt Miltenberg

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes / Vorhaben- und Erschließungsplanes

24.03.2025
„Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Miltenberg / Monbrunn“ mit paralleler Änderung Nr. 24 des Flächennutzungsplanes

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Wie bereits am 28.08.24 bekanntgegeben, hat der Stadtrat der Stadt Miltenberg in seiner Sitzung vom 25.10.23 beschlossen, ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Miltenberg/Monbrunn“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren für die Grundstücke Fl.Nrn. 863, 867, 934, 936, 945, 951, 957, 958, 964, 965 und 968 Gemarkung Wenschdorf einzuleiten.

Die erste Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB hat bereits stattgefunden. Die Planung wurde seither entsprechend der Beschussfassung im Stadtrat am 26.02.25 überarbeitet. Insbesondere wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan in zwei verschiedene Planunterlagen geteilt. Auch wurde in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Miltenberg eine Ausgleichsberechnung vorgenommen. Die naturschutzrechtlichen Vorgaben wurden angepasst. In den Begründungen sind die geänderten Passagen in blauer Farbe hervorgehoben.

Auf der Homepage der Stadt Miltenberg unter https://www.miltenberg.de/leben-in-der-stadt/bauen-wohnen/bauleitplaene/ werden

vom 26.03.2025 bis einschl. 05.05.2025

folgende Unterlagen veröffentlicht:

  • der aufgrund der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB überarbeitete Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes mit Legende und Festsetzungen vom 26.02.25

  • der Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes zum vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan mit Legende vom 26.02.25

  • der Entwurf des Bepflanzungsplanes zum vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan mit Legende vom 26.02.25

  • der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan vom 26.02.25, ergänzt am 17.03.25

  • der Entwurf des Änderungsplanes Nr. 24. zum Flächennutzungsplan mit Legende vom 26.02.25

  • der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 26.02.25, ergänzt am 17.03.25

  • die nach Einschätzung der Stadt Miltenberg wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Stellungnahmen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, jeweils vom 19.09.24, zum Bebauungsplan und zum Flächennutzungsplan / Stellungnahme des Bayer. Bauernverbandes vom 11.10.24 / Stellungnahme des Landratsamtes Miltenberg zum Bebauungsplan vom 23.09.24 / Stellungnahme des Landratsamtes Miltenberg zum Flächennutzungsplan vom 23.09.24 / Stellungnahme der Höheren Landesplanungsbehörde, Regierung von Unterfranken, vom 09.10.24 / Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes Bayer. Untermain, Region 1, vom 14.10.24)

  • Informationsblatt zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren vom März 2025.

 

Die Unterlagen können auch über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern eingesehen werden: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ .
Diese Bekanntmachung ist zusätzlich eingestellt unter: https://www.miltenberg.de/rathaus-buergerservice/bekanntmachungen

Zusätzlich liegen die Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB während der allgemeinen Öffnungszeiten im Stadtbauamt Miltenberg (Gebäude neben dem Rathaus Miltenberg, Hauptstr. 67, „Alte Post“) zur Einsicht auf.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Informationen zum Schutzgut Boden

  • Angaben in den Umweltberichten (jeweils Teil der Begründung) u.a. zu den Themen Bodenbeschaffenheit und Bodennutzung, Ausgleichsflächen, Ausgleichsmaßnahmen und Pflegemaßnahmen
  • Angaben zum Bodenschutz in behördlichen Stellungnahmen
  • Angaben zur landwirtschaftlichen Nutzung in behördlichen Stellungnahmen

 

Informationen zum Schutzgut Wasser

  • Angaben in den Umweltberichten (jeweils Teil der Begründung) u.a. zu den Themen Oberflächengewässer, Grundwasser, Überschwemmungsgebiete, wassersensible Bereiche, Niederschlagswasser, Versickerung und Abwasser.
  • Angaben zum Wasserschutz in einer behördlichen Stellungnahme

 

Informationen zum Schutzgut Klima und Luft

  • Angaben in den Umweltberichten (jeweils Teil der Begründung) u.a. zu den Themen Mikroklima, Kaltluftentstehungsbereiche und Verkehrsflächen

 

Informationen zum Schutzgut Arten und Lebensräume

  • Angaben in den Umweltberichten (jeweils Teil der Begründung) u.a. zu den Themen Tier- und Pflanzenarten sowie Artenschutzrecht, Eingriffsregelung, Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen
  • Angaben zu Waldflächen in behördlichen Stellungnahmen
  • Angaben zum Natur- und Artenschutz in behördlichen Stellungnahmen

 

Informationen zum Schutzgut Mensch

  • Angaben in den Umweltberichten (jeweils Teil der Begründung) u.a. zu den Themen Erholungsnutzung, Wohnfunktion, Immissionen und Emissionen
  • Angaben zum Immissionsschutz in einer behördlichen Stellungnahme
  • Angaben zu Freiraum und Erholung in einer behördlichen Stellungnahme

 

Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

  • Angaben in den Umweltberichten (jeweils Teil der Begründung) zum Schutzgut und zu Ausgleichsmaßnahmen
  • Angaben zum Landschaftsschutz und zum Landschaftsbild in behördlichen Stellungnahmen

 

Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter

  • Angaben in den Umweltberichten (jeweils Teil der Begründung) u.a. zu den Themen Natur-, Bau- und Bodendenkmale sowie Schutzgebiete
  • Angaben zum Bodendenkmalschutz in behördlichen Stellungnahmen.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 BauGB). Gemäß 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 BauGB sollen Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden; sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Miltenberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 und § 4a Abs. 5 BauGB).

Hinweis zum Flächennutzungsplan: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG). Zu einer Stellungnahme ohne Absenderangaben ist keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung möglich. Für weitere Informationen wird auf das öffentlich ausliegende Formblatt „Informationen zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren“ verwiesen.

 

 

Stadt Miltenberg, 21.03.2025

K a h l e r t,   1. Bürgermeister


Hinweis:
Diese Bekanntmachung wurde im Original am 24.03.2025 an der Amtstafel des Rathauses Miltenberg, Engelplatz 69, ausgehängt. Für rechtliche Wirkungen (z. B. Inkrafttreten, Beginn und Ende von Fristen) ist der Tag des Aushangs maßgeblich.

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