Stadt Miltenberg Stadt Miltenberg

Aufstellung des Bebauungsplanes „Verkaufspavillon Mainpier“ mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes

09.02.2023
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Wie bereits bekanntgegeben, hat der Stadtrat der Stadt Miltenberg in seiner Sitzung vom 23.03.22 die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes „Verkaufspavillon Mainpier“ und zur parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Flussforums an der Mainpromenade beschlossen. Geplant ist insbesondere die Ausweisung von Flächen für die Errichtung eines Kiosks, eines Toilettencontainers sowie zugehöriger Freiflächen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB haben bereits stattgefunden. Die aufgrund dieser Beteiligung überarbeiteten Planentwürfe mit den zugehörigen Begründungen liegen

vom 17.02.2023 bis einschl. 20.03.2023

während der allgemeinen Öffnungszeiten im Stadtbauamt Miltenberg (Gebäude neben dem Rathaus Miltenberg, Hauptstr. 67, „Alte Post“) zur Einsicht auf.

Die nach Einschätzung der Stadt Miltenberg wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen mit aus (Umweltbericht als Bestandteil der Begründung, Stellungnahmen Landratsamt Miltenberg vom 29./30.09.22, Stellungnahme Regierung von Unterfranken vom 15.09.22, Stellungnahme Regionaler Planungsverband Bayer. Untermain vom 16.09.22, Stellungnahmen Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg vom 06.10.22).

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar (die Informationen sind in den Begründungen enthalten):

Informationen zum Schutzgut Bevölkerung und menschliche Gesundheit

  • Angaben im Umweltbericht zu den Themen Lärmimmissionen, Geruchsimmissionen, Erholung
  • Angaben zum Immissionsschutz, zu Tourismus, Freizeit und Erholung in behördlichen Stellungnahmen

Informationen zum Schutzgut Flora, Fauna und Boden

  • Angaben im Umweltbericht zum Artenschutz und zum naturschutzrechtlichen Ausgleich

Informationen zum Schutzgut Wasser

  • Angaben im Umweltbericht zu Trink- und Löschwasser, Überschwemmungsgebiet, Hochwasser, Schmutz- und Niederschlagswasser
  • Angaben zum Hochwasserschutz und zum Überschwemmungsgebiet in behördlichen Stellungnahmen

Informationen zum Schutzgut Klima und Lufthygiene

  • Angaben im Umweltbericht zu den Schutzgütern

Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter / Landschaftsbild

  • Angaben zum Denkmalschutz und zum städtebaulichen Erscheinungsbild im Umweltbericht.

 

Ausdrücklich wird auf die Möglichkeit der Online-Einsichtnahme hingewiesen: Die Unterlagen sind im oben genannten Zeitraum auf der Homepage der Stadt Miltenberg eingestellt unter: https://www.miltenberg.de/leben-in-der-stadt/bauen-wohnen/bauleitplaene/.

Die Unterlagen können auch über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern eingesehen werden: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ .

Diese Bekanntmachung ist zusätzlich eingestellt unter: https://www.miltenberg.de/rathaus-buergerservice/bekanntmachungen

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan bzw. den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Miltenberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes bzw. des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 6 BauGB).

Hinweis zum Flächennutzungsplan: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG). Zu einer Stellungnahme ohne Absenderangaben ist keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung möglich. Für weitere Informationen wird auf das öffentlich ausliegende Formblatt „Informationen zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren“ verwiesen.

 

Miltenberg, 07.02.2023
Stadt Miltenberg

K a h l e r t, 1. Bürgermeister

Hinweis:

Diese Bekanntmachung wurde im Original am 09.02.2023 an der Amtstafel des Rathauses Miltenberg, Engelplatz 69, ausgehängt. Für rechtliche Wirkungen (z. B. Inkrafttreten, Beginn und Ende von Fristen) ist der Tag des Aushangs maßgeblich.

Kategorien: Die Stadt Miltenberg informiert

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