Stadt Miltenberg Stadt Miltenberg

Aufstellung des Bebauungsplanes „Verkaufspavillon Mainpier"

04.05.2023
Öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB

Wie bereits bekanntgegeben, hat der Stadtrat der Stadt Miltenberg in seiner Sitzung vom 23.03.22 die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes „Verkaufspavillon Mainpier“ und zur parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Flussforums an der Mainpromenade beschlossen. Geplant ist insbesondere die Ausweisung von Flächen für die Errichtung eines Kiosks, eines Toilettencontainers sowie zugehöriger Freiflächen.

Die Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB haben bereits stattgefunden. Der Bebauungsplanentwurf wird aufgrund der letzten Beteiligung nochmals in den folgenden Punkten geändert:

  •  Die Beschreibung der SO-Bereiche (Verkaufspavillon, Toilettencontainer, Außenanlagen) wird aus der Rubrik „Hinweise“ in die Rubrik „Planungsrechtliche Festsetzungen“ verschoben;
  •  Der Satz „Dem Sondergebiet wird der Schutzgrad eines Mischgebietes zugewiesen“ wird aus der Rubrik „Hinweise“ in die Rubrik „Planungsrechtliche Festsetzungen“ verschoben;
  •  Die als „Bestand“ beschriebenen Straßenbäume werden als „zu erhaltende Bäume“ festgesetzt;
  •  Der Nutzungszeitraum 01.04.-31.10. eines jeden Jahres wird konkret eingetragen;
  •  In der Rubrik „Hinweise“ wird die Genehmigungspflicht von Anlagen nach dem Wasserhaushaltsgesetz neu eingetragen;
  •  In der Rubrik „Hinweise“ wird ein Zeichen für „Hydrant“ neu eingetragen;
  •  Die Rubrik „Rechtsgrundlagen“ wird auf den neuesten Stand gebracht (redaktionelle Änderung).

 

Der entsprechend überarbeitete Planentwurf mit Begründung liegt

vom 12.05.23 bis einschließlich 30.05.23

während der allgemeinen Öffnungszeiten im Stadtbauamt Miltenberg (Gebäude neben dem Rathaus Miltenberg, Hauptstr. 67, „Alte Post“) zur Einsicht auf (verkürzte Auslegung nach § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB).

Die nach Einschätzung der Stadt Miltenberg wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen mit aus (Umweltbericht als Bestandteil der Begründung, Stellungnahme Landratsamt Miltenberg vom 08.03.23, Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg vom 16.03.23).

Es sind - wie bereits zur letzten Beteiligung - folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar (die Informationen sind in der Begründung enthalten):

Informationen zum Schutzgut Bevölkerung und menschliche Gesundheit

  • Angaben im Umweltbericht zu den Themen Lärmimmissionen, Geruchsimmissionen, Erholung
  • Angaben zum Immissionsschutz, zu Tourismus, Freizeit und Erholung in behördlichen Stellungnahmen

Informationen zum Schutzgut Flora, Fauna und Boden

  • Angaben im Umweltbericht zum Artenschutz und zum naturschutzrechtlichen Ausgleich

Informationen zum Schutzgut Wasser

  • Angaben im Umweltbericht zu Trink- und Löschwasser, Überschwemmungsgebiet, Hochwasser, Schmutz- und Niederschlagswasser
  • Angaben zum Hochwasserschutz und zum Überschwemmungsgebiet in behördlichen Stellungnahmen

Informationen zum Schutzgut Klima und Lufthygiene

  • Angaben im Umweltbericht zu den Schutzgütern

Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter / Landschaftsbild

  • Angaben zum Denkmalschutz und zum städtebaulichen Erscheinungsbild im Umweltbericht.

Ausdrücklich wird auf die Möglichkeit der Online-Einsichtnahme hingewiesen: Die Unterlagen sind im oben genannten Zeitraum auf der Homepage der Stadt Miltenberg eingestellt unter: https://www.miltenberg.de/leben-in-der-stadt/bauen-wohnen/bauleitplaene/.

Die Unterlagen können auch über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern eingesehen werden: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ .

Diese Bekanntmachung ist zusätzlich eingestellt unter: https://www.miltenberg.de/rathaus-buergerservice/bekanntmachungen

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden (§ 4a Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Miltenberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 6 BauGB).

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG). Zu einer Stellungnahme ohne Absenderangaben ist keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung möglich. Für weitere Informationen wird auf das öffentlich ausliegende Formblatt „Informationen zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren“ verwiesen.

 

Miltenberg, 02.05.2023
Stadt Miltenberg

K a h l e r t
1. Bürgermeister

Hinweis:
Diese Bekanntmachung wurde im Original am 04.05.2023 an der Amtstafel des Rathauses Miltenberg, Engelplatz 69, ausgehängt. Für rechtliche Wirkungen (z. B. Inkrafttreten, Beginn und Ende von Fristen) ist der Tag des Aushangs maßgeblich.

Kategorien: Die Stadt Miltenberg informiert

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