Stadt Miltenberg Stadt Miltenberg

Änderung des Bebauungsplanes „Gartenstraße-Jahnstraße“ für einen Teilbereich des WA-Gebietes (Allgemeines Wohngebiet) zwischen Gartenstraße und Bürgstädter Straße

29.05.2024
Erneute Veröffentlichung nach § 4a Abs. 3 BauGB

Wie bereits bekanntgegeben, hat der Bauausschuss der Stadt Miltenberg in seinen Sitzungen vom 27.07.20 und 04.12.23 beschlossen, ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Gartenstraße-Jahnstraße“ für einen Teilbereich des Allgemeinen Wohngebietes (WA) zwischen Gartenstraße und Bürgstädter Straße zur Neuordnung der Erschließung und der Bebaubarkeit einzuleiten.

Für die Änderung wird das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB angewendet, daher wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Nicht erforderlich sind ein Umweltbericht nach § 2a BauGB, die Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB.

Aufgrund der ersten Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind folgende Änderungen bzw. Ergänzungen am Planentwurf erforderlich:

  • Änderung der Beschreibung zur Art der baulichen Nutzung für den Bereich WA 4 (Punkt A.1 der Planlegende)
  • Änderung der GFZ für den Bereich WA 1,3 und 4 (Punkt A.2.1 der Planlegende sowie Planteil)
  • Klarstellung zur Nutzung auf Fl.Nr. 1095 unter Punkt A.4 der Planlegende
  • Einfügen einer artenschutzrechtlichen Festsetzung bei Abbruch und Umbau von Gebäuden (Punkt A.7 der Planlegende)
  • Einfügen einer Festsetzung zur Nichtanwendung des Genehmigungsfreistellungsverfahrens für handwerkliche und gewerbliche Vorhaben im Bereich WA 4 (Punkt B der Planlegende)
  • Verschiebung der Nutzungsschablone unter Punkt A der Planlegende
  • Ergänzung der Beschreibung der Geh-, Fahr- und Leitungsrechte (Punkt 6 der Planlegende)
  • verschiedene redaktionelle Änderungen und Ergänzungen unter Punkt C (Hinweise) der Planlegende (Denkmalschutz, Grundstücksteilung)
  • Ergänzung bei den nachrichtlichen Übernahmen zum Limes und zur Hochwassergefahrenfläche (Punkt D der Planlegende)
  • redaktionelle Änderung des Zeichens für die Darstellung des zu erhaltenden Baumbestandes (Punkt A.7 der Planlegende sowie Planteil)
  • redaktionelle Ergänzung bei den Rechtsgrundlagen

 

Der entsprechend überarbeitete Entwurf des Änderungsplanes mit Legende und Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadt Miltenberg wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (= Anlage zur Begründung: Naturschutzfachlicher Beitrag - artenschutzrechtliche Beurteilung - Büro Maier Landplan, Kreuzwertheim, vom 21.11.23 sowie Stellungnahme Landratsamt Miltenberg vom 08.02.24 und Stellungnahme Bayer. Landesamt für Denkmalpflege vom 05.02.24) werden gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB in der Zeit

 

vom 03.06.24 mit 17.06.24

 

auf der Homepage der Stadt Miltenberg unter https://www.miltenberg.de/leben-in-der-stadt/bauen-wohnen/bauleitplaene/ veröffentlicht (verkürzte Veröffentlichung nach § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB).

Die Unterlagen können auch über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern eingesehen werden: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ .

Diese Bekanntmachung ist zusätzlich eingestellt unter: https://www.miltenberg.de/rathaus-buergerservice/bekanntmachungen

Zusätzlich liegen die Unterlagen gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB während der allgemeinen Öffnungszeiten im Stadtbauamt Miltenberg (Gebäude neben dem Rathaus Miltenberg, Hauptstr. 67, „Alte Post“) zur Einsicht aus.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen in Bezug auf die Änderungen und Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen abgegeben werden (13 a Abs. 3 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 2 und § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 BauGB). Gemäß 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 BauGB sollen Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden; sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Änderungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 und § 4a Abs. 5 BauGB).

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG). Zu einer Stellungnahme ohne Absenderangaben ist keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung möglich. Für weitere Informationen wird auf das öffentlich ausliegende Formblatt „Informationen zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren“ verwiesen.

 

Miltenberg, 23.05.2024

Stadt Miltenberg

K a h l e r t
1. Bürgermeister

Hinweis:
Diese Bekanntmachung wurde im Original am 29.05.2024 an der Amtstafel des Rathauses Miltenberg, Engelplatz 69, ausgehängt. Für rechtliche Wirkungen (z. B. Inkrafttreten, Beginn und Ende von Fristen) ist der Tag des Aushangs maßgeblich.

Kategorien: Die Stadt Miltenberg informiert

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