Grußwort
Bürgermeister Bernd Kahlert
24.01.2024
Änderung des Bebauungsplanes „Gartenstraße-Jahnstraße“ für einen Teilbereich des WA-Gebietes (Allgemeines Wohngebiet) zwischen Gartenstraße und Bürgstädter Straße
Der Bauausschuss der Stadt Miltenberg hat in seinen Sitzungen vom 27.07.20 und 04.12.23 beschlossen, ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Gartenstraße-Jahnstraße“ für einen Teilbereich des Allgemeinen Wohngebietes (WA) zwischen Gartenstraße und Bürgstädter Straße zur Neuordnung der Erschließung und der Bebaubarkeit einzuleiten.
Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke der Gemarkung Miltenberg mit folgenden Flur-Nrn.: 1082/2, 1089/1, 1089/2, 1089/3, 1089/4, 1089/5, 1089/6, 1091, 1093, 1094, 1095, 1097, 1098/5, 1101 (Teilfläche):
Diese Beschlüsse zur Änderung des Bebauungsplanes werden hiermit gemäß § 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) bekannt gegeben.
Für die Änderung wird das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB angewendet, daher wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Nicht erforderlich sind ein Umweltbericht nach § 2a BauGB, die Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB.
Der Entwurf des Änderungsplanes mit Legende und Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadt Miltenberg wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (= Anlage zur Begründung: Naturschutzfachlicher Beitrag - artenschutzrechtliche Beurteilung - Büro Maier Landplan, Kreuzwertheim, vom 21.11.23) werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Zeit
vom 26.01.2024 mit 26.02.2024
auf der Homepage der Stadt Miltenberg unter https://www.miltenberg.de/leben-in-der-stadt/bauen-wohnen/bauleitplaene/ veröffentlicht.
Die Unterlagen können auch über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern eingesehen werden: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ .
Diese Bekanntmachung ist zusätzlich eingestellt unter: https://www.miltenberg.de/rathaus-buergerservice/bekanntmachungen
Zusätzlich liegen die Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB während der allgemeinen Öffnungszeiten im Stadtbauamt Miltenberg (Gebäude neben dem Rathaus Miltenberg, Hauptstr. 67, „Alte Post“) zur Einsicht aus.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist besteht die Möglichkeit, sich im Stadtbauamt Miltenberg über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und Äußerungen bzw. Stellungnahmen zum Planentwurf abzugeben (§ 13 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 BauGB). Gemäß 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 BauGB sollen Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden; sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Änderungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 und § 4a Abs. 5 BauGB).
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG). Zu einer Stellungnahme ohne Absenderangaben ist keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung möglich. Für weitere Informationen wird auf das öffentlich ausliegende Formblatt „Informationen zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren“ verwiesen.
Miltenberg, 22.01.2024
Stadt Miltenberg
K a h l e r t, 1. Bürgermeister
Hinweis:
Diese Bekanntmachung wurde im Original am 24.01.2024 an der Amtstafel des Rathauses Miltenberg, Engelplatz 69, ausgehängt. Für rechtliche Wirkungen (z. B. Inkrafttreten, Beginn und Ende von Fristen) ist der Tag des Aushangs maßgeblich.
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