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1. Änderungssatzung zur Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsabschnittes II

21.01.2021
Der Stadtrat der Stadt Miltenberg hat in seiner Sitzung am 24.11.2020 die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsabschnittes II beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 143 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gegeben.

Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsabschnittes II tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 143 Abs. 1 i. V. m. §10 Abs. 3 BauGB).

Die Änderungssatzung mit Anlagen (Lagepläne) und Begründung liegt ab sofort im Stadtbauamt Miltenberg (EG im Gebäude neben dem Rathaus Miltenberg -„Alte Post“-, Hauptstr. 67) während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht aus. Über den Inhalt kann Auskunft verlangt werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Miltenberg unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

 

Miltenberg, den 18.01.2021

Stadt Miltenberg

K a h l e r t
1. Bürgermeister

Hinweis:
Diese Bekanntmachung wurde im Original am 21.01.2021 an der Amtstafel des Rathauses Miltenberg, Engelplatz 69, ausgehängt. Für rechtliche Wirkungen (z. B. Inkrafttreten, Beginn und Ende von Fristen) ist der Tag des Aushangs maßgeblich.

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