Grußwort
Bürgermeister Bernd Kahlert
16.03.2020
Ausnahmegenehmigung
Das Landratsamt Miltenberg hat eine allgemeine Ausnahmegenehmigung aus infektionsschutzrechtlicher Sicht, ergänzt durch die Stadt Miltenberg als Friedhofsträger, für Bestattungen unter folgenden Voraussetzungen erlassen:
Ich bitte Sie im Interesse aller Bürger um Einhaltung dieser Vorgaben.
gez. Demel
1. Bürgermeister
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