Stadt Miltenberg Stadt Miltenberg

St 2309 - Mainbrücke Miltenberg

16.02.2021
Sperrung der "alten" Mainbrücke Miltenberg für Schwerverkehr über 7,5 t Gesamtgewicht

Pressemitteilung des Staatlichen Bauamtes Aschaffenburg

 
St 2309; Mainbrücke Miltenberg; Sperrung der Mainbrücke Miltenberg für Schwerverkehr über 7,5 t Gesamtgewicht

Ab Freitag, den 12.02.2021 wird die Nutzung der "alten" Mainbrücke in Miltenberg für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht ab 7,5 t untersagt. Linienbusse und Einsatzfahrzeuge sowie Fahrzeuge des Winterdienstes sind hiervon ausgenommen.

Im Zuge von umfangreichen Bauwerksuntersuchungen wurden Schäden festgestellt, die diese Maßnahme erforderlich werden lassen. Im Zuge dieser Untersuchungen wurden neben einer umfangreichen Bauwerksprüfung auch Baustoffproben aus der Brücke entnommen, ferner wurde das Bauwerk statisch unter Berücksichtigung der festgestellten Schäden nachgerechnet.

Es ist vorgesehen, in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2021 Instandsetzungsarbeiten an der Mainbrücke durchzuführen. In dieser Zeit muss die Brücke für ca. 10 Wochen für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt werden. Für Fußgänger soll eine Nutzung der Brücke in dieser Zeit ermöglicht werden. Mit dieser Instandsetzung soll lediglich ein Fortschreiten der festgestellten Schäden verhindert werden. Eine Erhöhung der Tragfähigkeit der Brücke kann mit dieser Instandsetzung nicht erreicht werden. Daher wird die Sperrung der Brücke für Schwerverkehr dauerhaft bis zu einer Generalinstandsetzung des Bauwerks bestehen bleiben.

Der Stadtrat der Stadt Miltenberg wurde in seiner Stadtratssitzung am 15.12.2020 über den Sachverhalt informiert, ebenso wurde die Maßnahme mit den Verkehrsbehörden und den Rettungsdiensten abgestimmt.

Parallel zu den oben angeführten Instandsetzungsarbeiten erfolgen Planungen zur Generalinstandsetzung der denkmalgeschützten Mainbrücke. Aufgrund der technisch höchst anspruchsvollen Sachverhalte, dem bestehenden Denkmalschutz, den erforderlichen Abstimmungen mit den Trägern der öffentlichen Belange und der sonstigen Betroffenen sowie der Erfordernis eines Genehmigungsverfahrens ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme erst in einigen Jahren baulich umgesetzt werden kann.

Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg bittet um das Verständnis der Verkehrsteilnehmer für die entstehenden Verkehrsbehinderungen.

Ansprechpartner: Herr Waigand

Staatliches Bauamt Aschaffenburg
Telefon: +49 (6021) 393-1
Telefax: +49 (6021) 393-283

Hausanschrift:

Cornelienstraße 1
63739 Aschaffenburg

E-Mail: poststelle@stbaab.bayern.de


 

Kategorien: Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg informiert

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