Grußwort
Bürgermeister Bernd Kahlert
28.12.2022
Verbot des Abbrennens von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe insbesondere von Fachwerkhäusern, Kirchen und Seniorenheimen
Unsachgemäßes Abbrennen von Feuerwerkskörpern bzw. Nichteinhaltung der Sicherheitsabstände an Silvester führen leider alljährlich zu Bränden und damit zu großen Schäden. Deshalb ist es unter anderem verboten, in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Fachwerkhäusern und Seniorenheimen Feuerwerkskörper abzubrennen (§ 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz).
Das bedeutet, dass im größten Teil der Altstadt keine Feuerwerkskörper gezündet werden dürfen.
Ich bitte um Beachtung.
Miltenberg, 22.12.2022
Stadt Miltenberg
K a h l e r t
1. Bürgermeister
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