Am 21. Februar 2025 hat die Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung (KWP) für die Stadt Miltenberg begonnen. Die Bayernwerk Netz GmbH und das Institut für nachhaltige Energieversorgung (INEV) wurden mit dieser zentralen Aufgabe beauftragt.
Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 25. Oktober 2023 wird die Kommunale Wärmeplanung im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert. Die Erstellung erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen dem Klimaschutzmanagement der Stadt und den beauftragten Dienstleistungsbüros.
Ziel der Wärmeplanung ist es, eine Strategie für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung der Stadt Miltenberg zu entwickeln. Dabei werden die energetische Ausgangssituation analysiert sowie Potenziale für erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme erfasst. Auf dieser Grundlage entstehen konkrete Szenarien, um kosteneffiziente Versorgungsarten und Wärmequellen in den verschiedenen Teilen des Stadtgebietes zu identifizieren.
Projektrahmen und Förderung:
Titel und Förderkennzeichen:
KSI: Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Miltenberg. (67K28600)
Laufzeit:
Förderphase läuft von 01.10.2024 - 30.09.2025
Fördergeber:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Projektträgerschaft:
Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Weitere Informationen:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: https://www.bmwk.de/
Nationale Klimaschutzinitiative: https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/kommunalrichtlinie
Vorgehen
Eignungsprüfung
Im Rahmen der Eignungsprüfung werden Teilgebiete identifiziert, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz eignen, aufgrund der vorliegenden Wärmedichte.
Bestandsanalyse
Bei der Bestandsanalyse werden der aktuelle Wärmebedarf, der Verbrauch und die damit einhergehenden Treibhausgasemissionen erhoben. Diese Daten werden unter Berücksichtigung von Gebäudetypen, Baualtersklassen sowie Versorgungsstrukturen aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern erfasst. Außerdem werden Beheizungsstrukturen von Gebäuden ermittelt.
Potenzialanalyse
Die Potenzialanalyse zeigt Möglichkeiten zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in verschiedenen Sektoren wie Haushalte, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, Industrie und öffentlichen Einrichtungen auf. Zudem werden lokale Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärmepotenziale ermittelt.
Zielszenario
Die Aufstellung eines Zielszenarios soll aufzeigen, wie der zukünftige Wärmebedarf durch erneuerbare Energien gedeckt werden kann, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Hierbei wird eine räumlich detaillierte Beschreibung der benötigten Versorgungsstruktur im Jahr 2040 erstellt, inklusive eines Zwischenziels für 2030. Dies erfolgt durch die Identifikation geeigneter Bereiche für eine zentrale oder dezentrale Wärmeversorgung.
Wärmestrategie und Maßnahmenkatalog
Die Wärmewendestrategie formuliert einen Fahrplan zur Umsetzung des Kommunalen Wärmeplans. Dabei werden konkrete Maßnahmen, Prioritäten und ein Zeitplan für die kommenden Jahre ausgearbeitet. Es werden konkrete Ziele zur erforderlichen Energieeinsparung und zum Aufbau der künftigen Energieversorgungsstruktur gesetzt.
Monitoring und Fortschreibung
Aktualisierung des Wärmeplans alle fünf Jahre.
FAQ
Allgemeine Fragen
Was ist die Kommunale Wärmeplanung und warum ist sie wichtig?
Die Kommunale Wärmeplanung ist eine Antwort auf die Herausforderungen des Klimawandels und der Energiewende. Die Wärmeversorgung in Städten und Gemeinden soll nachhaltig und effizient gestaltet werden, um klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Das große Ziel ist die Schaffung einer klimafreundlichen Wärmeversorgung bis zum Zieljahr 2045.
Welche Faktoren beeinflussen die Entscheidungen in der Kommunalen Wärmeplanung?
- Technische und wirtschaftliche Machbarkeit
- Verfügbarkeit erneuerbarer Energien
- Bevölkerungsdichte und Wärmebedarf in Teilgebieten
- Fördermöglichkeiten und rechtliche Vorgaben
Wie kann die Kommunale Wärmeplanung zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen?
Durch die Nutzung erneuerbarer Energiequellen, die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden und den Ausbau von Wärmenetzen können CO₂-Emissionen signifikant gesenkt werden.
Welche Rolle spielen erneuerbare Energien in der Kommunalen Wärmeplanung?
Erneuerbare Energien sind zentral für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Wärmepläne berücksichtigen Technologien wie Solarthermie, (oberflächennahe) Geothermie und Biomasse, die Nutzung von Abwärme aus Industrieanlagen sowie Wasserstoff.
Rechtliche und politische Rahmenbedingungen
Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für die Kommunale Wärmeplanung?
Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet größere Kommunen (>100.00 Einwohner), bis spätestens 30.06.2026, und kleinere Kommunen (<100.000 Einwohner), bis spätestens 30.06.2028, Wärmepläne vorzulegen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Kommunaler Wärmeplan?
Die Wärmeplanung ist eine strategische Planung. Die Ergebnisse der Wärmeplanung sind rechtlich nicht verbindlich. Ein Anspruch auf eine bestimmte Versorgung besteht nach dem Wärmeplanungsgesetz nicht.
Was geschieht, wenn in der Übergangszeit zwischen der Entscheidung für den Ausbau eines Wärmenetzes und dessen tatsächlicher Umsetzung die Heizungsanlage eines Wohnhauses erneuert werden muss?
Hier ist zu unterscheiden: Innerhalb der Übergangsfrist vom 1. Januar 2024 bis zum 30. Juni 2028 können weiterhin Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, eingebaut werden. Für diese müssen dann aber stufenweise ansteigende Anteile an grünem Gas oder Öl genutzt werden: ab dem 1. Januar 2029 mindestens 15 %, ab dem 1. Januar 2035 mindestens 30 % und ab dem 1. Januar 2040 mindestens 60 % Bioenergie.
Wird die Heizung nach Ablauf dieser Übergangsfristen ausgetauscht, sind die o. g. stufenweisen Anteile nicht einzuhalten, sondern es greift stattdessen die spezielle Übergangsfrist des Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG) für den Anschluss an ein Wärmenetz. Danach können Gebäudeeigentümer bis zum Anschluss an ein Wärmenetz weiterhin eine Heizung einbauen, die die 65%-EE-Vorgabe aus dem GEG nicht erfüllt. Voraussetzung dafür ist u. a., dass der Gebäudeeigentümer einen Vertrag mit einem Wärmenetzbetreiber über die Lieferung von mindestens 65%-EE-Wärme sowie zum Anschluss an ein Wärmenetz nachweist, auf dessen Basis er ab dem Zeitpunkt des Anschlusses an das Wärmenetz, spätestens innerhalb von zehn Jahren nach Vertragsschluss, beliefert wird.
Wie wirkt sich die Wärmeplanung auf bestehende Heizungen aus?
Bestehende Heizungen sind von den Plänen zunächst nicht betroffen. Neue Heizungen müssen jedoch zum Großteil erneuerbare Energien nutzen.
Beeinflusst ein Wärmeplan die Verpflichtungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)?
Die Erstellung eines Wärmeplans durch Gemeinden ändert nichts an der Verpflichtung zur Nutzung von 65 % erneuerbaren Energien (EE) gemäß § 71 Abs. 1 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Welchen Zusammenhang haben Wärmeplanungsgesetz und Gebäudeenergiegesetz?
Am 1. Januar 2024 treten gleichzeitig mit dem Wärmeplanungsgesetz Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft. Das GEG befasst sich in Abgrenzung zum WPG nicht mit dem Thema Planung und den Anforderungen an Wärmenetze, sondern enthält konkrete Vorgaben für Heizungsanlagen in Gebäuden. Neu eingebaute Heizungen müssen danach künftig grundsätzlich 65 % der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen (sog. 65-Prozent-EE-Vorgabe).
Was gilt im Neubau?
Das GEG gilt ab dem 1. Januar 2024 grundsätzlich für alle neu eingebauten Heizungen in Neubauten in Neubaugebieten. Für Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gibt es eine Ausnahme: Für sie greifen die gleichen Regeln wie für Bestandsgebäude.
Gibt es einen Anschluss- und Benutzungszwang an ein Wärmenetz?
Das Wärmeplanungsgesetz trifft hierzu keine Vorgaben. Dies hängt von Kommunalen Satzungen ab und kann vor allem in Eignungsgebieten zeitlich unabhängig von der Wärmplanung festgelegt werden.
Muss eine Wärmepumpe wieder ausgebaut werden, wenn ein Wärmenetz entsteht? Gibt es Bestandschutz?
Auch hier gilt in der Regel der Bestandsschutz. Ein Ausbau von bestehenden Heizungsanlagen für ein Wärmenetz ist die absolut letzte Option und wird sehr wahrscheinlich nie vorkommen.
Finanzielle und praktische Fragen
Welche Fördermöglichkeiten gibt es beim Heizungstausch?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik. Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html
Wird der Kauf einer Wärmepumpe oder anderer Heizsysteme gefördert, auch in Gebieten mit bestehendem oder geplantem Wärmenetz?
Ja, der Heizungstausch wird auch in solchen Gebieten gefördert, solange die Systeme die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Bürgerbeteiligung und Information
Wie werden Bürgerinnen und Bürger in die Kommunale Wärmeplanung einbezogen?
Die Beteiligung erfolgt über Informationsveranstaltungen und digitale Plattformen. Gerne stehen Ihnen hier jederzeit Ihre Ansprechpartner zur Verfügung. Kontaktdaten: ina.wahler@miltenberg.de
Wo kann man erfahren, ob für das jeweilige Wohngebiet eine Wärmeplanung vorliegt?
Informationen über den Fortschritt der Wärmeplanung und den endgültigen Wärmeplan stellen wir Ihnen auf dieser Website zur Verfügung.
Was ändert sich für Bürgerinnen und Bürger?
Die Wärmeplanung berührt die Bürgerinnen und Bürger nur mittelbar, wenngleich eine breite freiwillige Partizipation am Prozess der Wärmeplanung vorgesehen und wünschenswert ist. Am Ende des Prozesses werden die Bürgerinnen und Bürger mehr Klarheit darüber haben, welche Wärmeversorgungsarten ihnen voraussichtlich zur Verfügung stehen. Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden können somit besser planen, welche Investitionen in die Energieversorgung zu welchem Zeitpunkt die für sie wirtschaftlichste ist.
Zusatz
Weitere FAQs zum Wärmeplanungsgesetz (WPG) finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter:
https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/kwp/kwp-liste.html
weitere FAQs zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) finden Sie unter:
https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/geg/geg-liste.html