Stadt Miltenberg Stadt Miltenberg

Bauleitpläne

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes / Vorhaben- und Erschließungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Miltenberg / Monbrunn“ mit paralleler Änderung Nr. 24 des Flächennutzungsplanes
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Zur vollständigen Bekanntmachung kommen Sie   h i e r


Die Veröffentlichungsunterlagen können Sie ab dem 26.03.2025   h i e r   einsehen.


Aufstellung des Bebauungsplanes „Östlich der Großheubacher Straße“ mit paralleler Änderung Nr. 23 des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren

Der Stadtrat der Stadt Miltenberg hat in seinen Sitzungen vom 24.09.20 und ergänzend vom 21.09.22 und 23.10.24 die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes für einen Teilbereich östlich der Großheubacher Straße beschlossen. Ausgewiesen werden im Bebauungsplan ein Industriegebiet (GI) sowie Anpflanzflächen.

Das Plangebiet umfasst nach der Gemarkungsverschiebung zwischen Miltenberg und Großheubach folgende Grundstücke der Gemarkung Miltenberg:

Gesamte Grundstücksfläche: 6860, 6861, 6862, 6863, 6863/1, 6864, 6865, 6866, 6867, 6868, 6870, 6873, 6878, 8063, 8154, 8157. Teilflächen: 6876, 6877, 7558/2, 8149, 8150, 8151, 8152, 8153.

Die erste Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan hat bereits stattgefunden.

In der Sitzung vom 23.10.24 hat der Stadtrat als Ergänzung des Beschlusses vom 21.09.22 die Durchführung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes entsprechend den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes im Parallelverfahren für den Bereich der Gemarkungsverschiebung beschlossen. Diese Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Die Beschlüsse vom 24.09.20, 21.09.22 und 23.10.24 werden hiermit (nochmals) gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) bekannt gegeben.

Auf der Homepage der Stadt Miltenberg unter https://www.miltenberg.de/leben-in-der-stadt/bauen-wohnen/bauleitplaene/ werden

vom 21.03.2025 bis einschl. 30.04.2025

folgende Unterlagen veröffentlicht:

  • der aufgrund der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB überarbeitete Bebauungsplanentwurf vom 26.02.25 mit Legende, Begründung und Anlagen (Artenschutzfachliche Potentialanalyse vom 13.10.2022 / Umweltverträglichkeitsuntersuchung vom 30.08.2013 / Umweltbericht mit integrierter Grünordnung vom 23.10.2024 / Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles vom 23.10.2024 / Planungsbegleitende Voruntersuchungen zum Schallimmissionsschutz vom 24.11.2023 und vom 08.05.24 / Ermittlung der Schornsteinmindesthöhe vom 07.01.25)

  • der Plan zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 23.10.24 mit Legende, Begründung und Anlagen (Artenschutzfachliche Potentialanalyse vom 13.10.2022 / Umweltverträglichkeitsuntersuchung vom 30.08.2013 / Umweltbericht vom 28.10.2024 / Planungsbegleitende Voruntersuchungen zum Schallimmissionsschutz vom 24.11.2023 und vom 08.05.24)

  • die nach Einschätzung der Stadt Miltenberg wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Artenschutzfachliche Potentialanalyse vom 13.10.2022 / Umweltverträglichkeitsuntersuchung vom 30.08.2013 / Umweltbericht zum BPlan mit integrierter Grünordnung vom 23.10.2024 / Umweltbericht zum FNP vom 28.10.2024 / Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles vom 23.10.2024 / Planungsbegleitende Voruntersuchungen zum Schallimmissionsschutz vom 24.11.2023 und vom 08.05.24 / Ermittlung der Schornsteinmindesthöhe vom 07.01.25 / Stellungnahme Landratsamt Miltenberg vom 08.12.22 / Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg vom 08.12.22)

  • Informationsblatt zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren vom März 2025


Die Unterlagen können auch über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern eingesehen werden: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ .

Diese Bekanntmachung ist zusätzlich eingestellt unter: https://www.miltenberg.de/rathaus-buergerservice/bekanntmachungen.

Zusätzlich liegen die Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB während der allgemeinen Öffnungszeiten im Stadtbauamt Miltenberg (Gebäude neben dem Rathaus Miltenberg, Hauptstr. 67, „Alte Post“) zur Einsicht auf.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Informationen zum Schutzgut Boden (Naturraum und Geologie)

  • Angaben in den Umweltberichten (jeweils Anlage zur Begründung) zu den Themen Naturraum, Bodenbeschaffenheit, Bodenveränderungen, Versiegelung und Ausgleichsflächen, Ausgleichsmaßnahmen und Vermeidungsmaßnahmen
  • Angaben zum Bodenschutz in behördlichen Stellungnahmen (keine Altlasten vorhanden)
  • Angaben zu landwirtschaftlichen Flächen in privaten und behördlichen Stellungnahmen
  • Umweltverträglichkeitsuntersuchung mit Angaben und Untersuchungen zum Schutzgut (Anlage zur Begründung)
  • allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls (Anlage zur Begründung) mit Angaben zum Schutzgut

Informationen zum Schutzgut Grund- und Oberflächenwasser

  • Angaben in den Umweltberichten (jeweils Anlage zur Begründung) zu den Themen Überschwemmungsbereich, Versickerung, Oberflächenwasser, Grundwasser, Ausgleichsmaßnahmen und Vermeidungsmaßnahmen
  • Angaben zu Wasserversorgung, Grundwasserschutz, Niederschlagswasser, Versickerung, Starkniederschlag und Abwasserentsorgung in einer behördlichen Stellungnahme
  • Umweltverträglichkeitsuntersuchung mit Angaben und Untersuchungen zum Schutzgut (Anlage zur Begründung)
  • allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls (Anlage zur Begründung) mit Angaben zum Schutzgut


Informationen zum Schutzgut Klima und Lufthygiene

  • Angaben in den Umweltberichten (jeweils Anlage zur Begründung) zu den Themen Klimaregion, Niederschlag, Mikroklima und Bepflanzung
  • Umweltverträglichkeitsuntersuchung mit Angaben und Untersuchungen zu den Schutzgütern (Anlage zur Begründung)
  • allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls (Anlage zur Begründung) mit Angaben zum Schutzgut
  • Ermittlung zur Schornsteinmindesthöhe mit Angaben zum Schutzgut


Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen (Biodiversität)

  • Angaben in den Umweltberichten (jeweils Anlage zur Begründung) zu den Themen Tierwelt und Vegetation sowie zu Ausgleichsflächen, Ausgleichsmaßnahmen sowie Vermeidungs-, Minimierungs- und CEF/FCS-Maßnahmen
  • artenschutzfachliche Potentialanalyse (Anlage zur Begründung) mit Angaben und Untersuchungen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen sowie Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen
  • allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls (Anlage zur Begründung) mit Angaben zum Schutzgut
  • Umweltverträglichkeitsuntersuchung mit Angaben und Untersuchungen zum Schutzgut (Anlage zur Begründung)
  • Angaben zum Naturschutz in der Stellungnahme des Landratsamtes Miltenberg


Informationen zum Schutzgut Landschaft

  • Angaben in den Umweltberichten (jeweils Anlage zur Begründung) zum Landschafts- und Ortsbild sowie Eingrünungsmaßnahmen
  • Umweltverträglichkeitsuntersuchung mit Angaben und Untersuchungen zum Schutzgut (Anlage zur Begründung)
  • allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls (Anlage zur Begründung) mit Angaben zum Schutzgut


Informationen zum Schutzgut Mensch

  • Angaben in den Umweltberichten (jeweils Anlage zur Begründung) zu den Themen Immissionsschutz und Erholungseignung
  • Planungsbegleitende Voruntersuchungen zum Schallimmissionsschutz (Anlage zur Begründung) mit Angaben zu Immissionen und Emissionen
  • Ermittlung zur Schornsteinmindesthöhe mit Angaben zum Schutzgut
  • Umweltverträglichkeitsuntersuchung mit Angaben und Untersuchungen zum Schutzgut (Anlage zur Begründung)
  • allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls (Anlage zur Begründung) mit Angaben zum Schutzgut


Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter

  • Angaben in den Umweltberichten (jeweils Anlage zur Begründung) zu den Schutzgütern (kein Bodendenkmal vorhanden)
  • Angaben zum Bodendenkmalschutz in einer behördlichen Stellungnahme
  • Umweltverträglichkeitsuntersuchung mit Angaben und Untersuchungen zum Schutzgut (Anlage zur Begründung)
  • allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls (Anlage zur Begründung) mit Angaben zum Schutzgut.


Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 BauGB). Gemäß 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 BauGB sollen Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden; sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Miltenberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 und § 4a Abs. 5 BauGB).

Hinweis zum Flächennutzungsplan: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayer. Datenschutzgesetz (BayDSG). Zu einer Stellungnahme ohne Absenderangaben ist keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung möglich. Für weitere Informationen wird auf das öffentlich ausliegende Formblatt „Informationen zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren“ verwiesen.

 

Miltenberg, 17.03.2025

Stadt Miltenberg

Kahlert, 1. Bürgermeister

Hinweis:
Diese Bekanntmachung wurde im Original am 18.03.2025 an der Amtstafel des Rathauses Miltenberg, Engelplatz 69, ausgehängt. Für rechtliche Wirkungen (z. B. Inkrafttreten, Beginn und Ende von Fristen) ist der Tag des Aushangs maßgeblich.

Ab dem 21.03.2025 können Sie die Veröffentlichungsunterlagen  h i e r  einsehen.

Rechtsverbindliche Unterlagen

Hinweis

Für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Unterlagen wird keine Gewähr übernommen. Diese Veröffentlichung ersetzt nicht die Rechtsverbindlichkeit der Originalpläne. Nur die Originale geben im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) die gültige Rechtslage wieder.

Für Auskünfte zu den Bebauungsplänen und Satzungen sowie für die Anforderung von Kopien wenden Sie sich daher bitte immer an das Stadtbauamt Miltenberg, Tel. Nr. 09371/404-137.


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