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PIN-Briefe bei der Beantragung von Personalausweisen

13.03.2025
Änderung zum 17.02.2025

Zum 17.02.2025 ist eine Änderung bezüglich der PIN-Briefe bei der Beantragung von Personalausweisen in Kraft getreten.

Sie erhalten nun bereits bei Antragstellung eines Ausweises den PIN-Brief ausgehändigt. Bei der Abholung erhalten Sie, sofern die Online-Funktion des Ausweises aktiviert ist, das dazugehörige Sperrkennwort.

PIN-Briefe erhalten ab sofort auch minderjährige Personen, bei denen die Online-Ausweisfunktion noch nicht freigeschaltet ist. Vollendet das Kind innerhalb des Gültigkeitszeitraums des Ausweises das 16. Lebensjahr nicht, steht es den Erziehungsberechtigten frei zu entscheiden, diesen PIN-Brief aufzubewahren oder zu vernichten.

 

Miltenberg, 13.03.2025

Stadt Miltenberg
Bürgerbüro

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